Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte gestern den transatlantischen "Privacy Shield" und damit eine der wichtigen Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA für nichtig. Grund dafür sind in den Vereinigten Staaten bestehende Gesetze, wonach Sicherheitsbehörden Daten von EU Bürgern praktisch ohne Einschränkung überwachen können.

Wegen Verstosses gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bussgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt.