1,2 Millionen Euro Strafe für AOK Baden-Württemberg
1.2 Mio Euro Strafe für die AOK
Strafe
Verwaltungsstrafe 1,2 Mio. Euro
Verantwortlicher
AOK Baden-Württemberg
Verstoss gegen die DSGVO
Verwendung von Gewinnspieldaten zu Werbezwecken ohne Einwilligung.
Kommentar
Die Krankenkasse sammelte gemäss der Datenschutzbehörde Baden-Württembergs in den Jahren 2015 bis 2019 mit Gewinnspielen personenbezogene Daten der Teilnehmer und verwendete diese ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken weiter. Nach dem Bussgeld für 1&1 Telecommunications über 9,55 Millionen Euro ist dies die zweithöchste Strafe, die in Deutschland verhängt wurde. Betroffen seien die Daten von 500 Gewinnspielteilnehmern. Auch wenn in Frage gestellt werden kann, ob diese Strafe verhältnissmässig ist, zeigt dieses Beispiel, dass die Regeln des Datenschutzes in die Unternehmensprozesse integriert werden müssen. Ein Häckchen mit einigen wenigen Sätzen auf dem Gewinnspiel hätten ausgereicht, um diese Strafe zu verhindern.
Das revisionierte Schweizer Datenschutzgesetz sieht eine maximale Busse von 250 000 CHF vor, für
- die Verletzung der Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- die gesetzeswidrige Bekanntgabe von Daten ins Ausland
- die Übergabe der Daten an einen Auftragsbearbeiter, der diese nicht gesetzeskonform bearbeitet
- die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit